Beschluss des Deutschen Bundestages
Beschluss des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1999 zum Denkmal für die ermordeten Juden Europas.
1.1. Die Bundesrepublik Deutschland errichtet in Berlin ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas.
1.2 Mit dem Denkmal wollen wir - die ermordeten Opfer ehren,
- die Erinnerung an ein unvorstellbares Geschehen der deutschen Geschichte wach halten und
- alle künftigen Generationen mahnen, die Menschenrechte nie wieder anzutasten, stets den demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz zu wahren und jeder Diktatur und Gewaltherrschaft zu widerstehen.
1.3 Das Denkmal soll ein zentraler Ort der Erinnerung und der Mahnung in Verbindung mit den anderen Gedenkstätten und Institutionen innerhalb und außerhalb Berlins sein. Es kann die authentischen Stätten des Terrors nicht ersetzen.
1.4 Das Denkmal wird auf dem dafür vorgesehenen Ort in der Mitte Berlins - in den Ministergärten - errichtet.
1.5 Die Bundesrepublik Deutschland bleibt verpflichtet, der anderen Opfer des Nationalsozialismus würdig zu gedenken.
2. Der Entwurf eines Stelenfeldes von Peter Eisenman (Eisenman II) wird realisiert. Dazu gehört ergänzend im Rahmen dieses Konzepts ein Ort der Information über die zu ehrenden Opfer und die authentischen Stätten des Gedenkens.
3. Es wird eine öffentlich rechtliche Stiftung gegründet, der Vertreter des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung, des Landes Berlin und des Förderkreises zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas e.V. angehören. In den Gremien sollen Vertreter der Gedenkstätten, des Zentralrats der Juden in Deutschland und Repräsentanten der Opfergruppen sowie weitere Sachverständige mitwirken. Die Stiftung verwirklicht die Grundsatzbeschlüsse des Deutschen Bundestages. Sie trägt dazu bei, die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen.